Ablauf der Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Die Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer ärztlich diagnostizierten, ernährungsmitbedingten Erkrankung – zum Beispiel Adipositas, Reizdarmsyndrom, Diabetes mellitus, Zöliakie, PCOS oder Endometriose.
Sie wird nach § 43 SGB V von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt.
Die Höhe der Gesamtkosten richtet sich nach der Anzahl, Dauer und dem Inhalt der Einheiten.
Mein Honorar orientiert sich an den Empfehlungen des Verbandes der Oecotrophologen e. V. (VDOE) und wird im Kostenvoranschlag transparent aufgeführt.
Für 60 Minuten berechne ich 110 €.
01 Ärztliche Bescheinigung einholen
Bitte lass dir von deinem Arzt oder deiner Ärztin eine Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie ausstellen.
02 Kontaktaufnahme & Kostenvoranschlag
Sobald du die Bescheinigung hast, meldest du dich bei mir.
Wir besprechen dein Anliegen und klären gemeinsam, ob eine Ernährungstherapie der richtige Weg ist. Falls du möchtest, stelle ich dir im Anschluss einen Kostenvoranschlag zur Vorlage bei deiner Krankenkasse aus.
03 Antrag auf Kostenzuschuss bei der Krankenkasse
Den Kostenvoranschlag und die ärztliche Bescheinigung reichst du bei deiner Krankenkasse ein. Die meisten gesetzlichen Kassen übernehmen einen Großteil der Kosten – die genaue Höhe erfährst du dort.
04 Start der Ernährungstherapie
Vor unserem ersten Termin erhältst du von mir die Rechnung für die gebuchten Einheiten, die du zunächst selbst begleichst.
Die Sitzungen dauern je nach Thema 30 bis 60 Minuten. Wir vereinbaren jeweils individuell, wann die nächsten Termine stattfinden und in welchem Abstand sie für dich sinnvoll sind.
05 Erstattung
Mit dem Zahlungsbeleg der beglichenen Rechnung kannst du dir von der Krankenkasse den vereinbarten Zuschuss erstatten lassen.
01
Ablauf der Ernährungsberatung nach § 20 SGB V
Der Kurs richtet sich an Gesunde, nicht an Menschen mit ärztlich diagnostizierten Erkrankungen (hier greift § 43 SGB V Ernährungstherapie).
Der Zuschuss erfolgt nach Abschluss und Einreichung der Teilnahmebescheinigung – du zahlst zunächst selbst und erhältst dann die Erstattung.
Für 60 Minuten berechne ich 100 €.
Unverbindliches Kennenlernen
In einem kurzen, kostenfreien Vorgespräch klären wir gemeinsam, ob der Kurs zu deinem Anliegen passt und ob eine Bezuschussung durch deine Krankenkasse möglich ist. Du erhältst dabei alle Informationen zum Ablauf, zur Teilnahme und zur Erstattung.
02
Ernährungsberatung
Die Beratung besteht aus 4 Einheiten á 60 Minuten und orientiert sich an den Qualitätskriterien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP). Die Beratung ist dabei bedürfnisorientiert, wissenschaftlich fundiert und findet online oder vor Ort statt.
03
Teilnahmebescheinigung & Kostenerstattung
Nach erfolgreicher Teilnahme erhältst du von mir eine Teilnahmebescheinigung zur Einreichung bei deiner gesetzlichen Krankenkasse. Die Höhe der erstatteten Kosten für Präventionskurse unterscheidet sich von Kasse zu Kasse, dies kannst du selbst bei deiner Krankenkasse erfragen.