
Ernährungstherapie nach § 43 SGB V
Die Ernährungstherapie ist für Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen oder Risikofaktoren gedacht. Da ich qualifizierte Leistungen anbiete, beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten (variabel), wenn die Ärztin oder der Arzt dir eine Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt hat.
Meine Schwerpunkte liegen zum einen bei der Frauengesundheit, insbesondere zyklus- und hormonabhängigen Erkrankungen (Endometriose, PCOS) und zum anderen bei der Kinderernährung: Fütterstörungen, ARFID (Avoidant Restrictive Feeding Disorder), PFD (Pediatric Feeding Disorder).